Datenschutz
Datenschutzerklärung
Brachio Branding – Tim Schroff
1. Datenschutz auf einen Blick
Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche personenbezogenen Daten wir erfassen, wie wir sie verarbeiten und wofür wir sie nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und verarbeiten diese ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und der weiteren geltenden Datenschutzgesetze.
2. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Tim Schroff (Brachio Branding) Firnhaberstraße 12 86159 Augsburg E-Mail: business@timschroff.de Telefon: +49 157 55007150
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.
3. Datenerfassung auf dieser Website
3.1 Daten, die Sie uns aktiv mitteilen
Wir erfassen personenbezogene Daten, wenn Sie
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uns über ein Kontaktformular schreiben,
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ein Angebot anfragen,
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sich über eine unserer Werbeanzeigen bei uns melden,
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einen Termin vereinbaren,
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sich auf eine Stelle bewerben,
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uns per E-Mail, Telefon oder über soziale Netzwerke kontaktieren.
Mögliche Datenarten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Social-Media-Profil (z. B. Instagram), Angaben zu Ihrem Anliegen oder Projekt, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Portfolio, Qualifikationen).
Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Kommunikation mit Ihnen sowie Vorbereitung und Durchführung eines Vertrages.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen). Soweit Ihre Anfrage nicht auf einen Vertrag gerichtet ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen).
Erforderlichkeit: Die Bereitstellung Ihrer Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die als erforderlich gekennzeichneten Angaben können wir Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten.
Speicherdauer: Bis zur vollständigen Bearbeitung Ihres Anliegens, anschließend bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (regelmäßig sechs bzw. zehn Jahre nach §§ 147 AO, 257 HGB, soweit einschlägig).
3.2 Automatisch erfasste Daten (Server-Logfiles)
Beim Besuch dieser Website werden automatisch technisch notwendige Daten erfasst, insbesondere Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, IP-Adresse, Uhrzeit des Seitenaufrufs und Referrer-URL.
Diese Daten sind erforderlich, um die Website auszuliefern, ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Eine Zusammenführung mit anderen Datenquellen oder eine Auswertung zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien und sicheren Bereitstellung der Website).
Speicherdauer: 30 Tage
4. Hosting
Unsere Website wird gehostet bei:
Wix.com Ltd., 40 Namal Tel Aviv St., Tel Aviv 6350671, Israel
Wix verarbeitet in unserem Auftrag die zum Betrieb der Website erforderlichen Daten, speichert technische Logfiles und setzt technisch notwendige Cookies. Mit Wix besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Für Israel besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission. Soweit Daten darüber hinaus in Drittländer übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer zuverlässigen Bereitstellung der Website).
5. Cookies
Auf dieser Website kommen ausschließlich technisch notwendige Cookies der Hosting-Plattform zum Einsatz. Sie dienen allein der Funktionalität der Website.
Wir verwenden keine Analyse-Cookies, keine Tracking-Pixel, keine Werbe-Cookies, keine Third-Party-Pixel und keine statistischen Auswertungstools.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG für die Speicherung von und den Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät, da diese für die Bereitstellung des von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich sind, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die anschließende Verarbeitung.
6. Präsenz in sozialen Netzwerken
Wir betreiben Profile in sozialen Netzwerken, um dort mit Interessenten und Kunden zu kommunizieren und über unsere Leistungen zu informieren. Beim Aufruf unserer Profile verarbeiten die jeweiligen Anbieter Ihre Daten eigenverantwortlich nach ihren eigenen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Dies kann auch dann geschehen, wenn Sie dort kein Konto besitzen.
Betroffene Netzwerke und Anbieter:
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Instagram und Facebook – Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, Irland
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YouTube – Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Gemeinsame Verantwortlichkeit: Für die Erhebung und Übermittlung der sogenannten Seiten-Insights, also der statistischen Auswertungen zur Nutzung unserer Profile, sind wir mit Meta gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO. Meta hat den wesentlichen Teil der Informationspflichten übernommen; die Einzelheiten der Vereinbarung sind über die Seiten-Insights-Ergänzung von Meta abrufbar. Wir selbst erhalten dabei ausschließlich anonymisierte Statistiken und keinen Zugriff auf die zugrunde liegenden personenbezogenen Rohdaten.
Datenübermittlung in Drittländer: Die genannten Anbieter verarbeiten Daten auch in den USA. Grundlage sind der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework sowie ergänzend die EU-Standardvertragsklauseln.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Außendarstellung und Kommunikation).
Ihre Rechte als betroffene Person können Sie sowohl uns gegenüber als auch unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend machen. Da dieser den Zugriff auf die Daten hat, empfehlen wir die direkte Geltendmachung dort.
7. Werbeanzeigen
Wir schalten Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook.
Auf unserer Website wird kein Meta-Pixel und kein vergleichbares Tracking-Werkzeug eingesetzt. Informationen erhalten wir nur, wenn Sie aktiv mit einer Anzeige interagieren, etwa indem Sie ein Kontaktformular ausfüllen oder uns schreiben.
Verarbeitete Daten (soweit von Ihnen angegeben): Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Instagram-Profil, Inhalt Ihrer Nachricht oder Anfrage.
Zweck: Kontaktaufnahme und Erstellung eines Angebots.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen).
Die Auslieferung und Zielgruppenauswahl der Anzeigen erfolgt durch Meta; hierfür ist Meta eigenständig verantwortlich.
8. Kommunikation und E-Mail-Werbung
Für den E-Mail-Versand nutzen wir das Postfach unseres Providers Dogado, mit dem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Ein separates Newsletter-Tool setzen wir nicht ein.
Laufende Kommunikation: Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, nutzen wir diese, um mit Ihnen zu kommunizieren, Ihnen angefragte Informationen zu senden und Projektinformationen auszutauschen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Werbliche E-Mails auf Grundlage einer Einwilligung: Haben Sie uns ausdrücklich Ihre Einwilligung in den Erhalt werblicher E-Mails erteilt, verarbeiten wir Ihre Adresse auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UWG. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Werbliche E-Mails an Bestandskunden: Haben Sie eine Dienstleistung bei uns bezogen, können wir Ihre E-Mail-Adresse nach § 7 Abs. 3 UWG dazu verwenden, Ihnen Angebote zu eigenen ähnlichen Leistungen zu senden. Sie können dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Auf diese Möglichkeit weisen wir Sie in jeder solchen E-Mail hin. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Ein Widerspruch oder Widerruf genügt formlos an die unter Ziffer 2 genannten Kontaktdaten.
9. Verarbeitung von Kunden- und Projektdaten
Im Rahmen unserer Dienstleistungen – insbesondere Beratung, Content-Produktion, Account-Management, Vertrieb und Werbeanzeigen – verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Kunden sowie Geschäftsinformationen.
Als Verantwortlicher verarbeiten wir die Daten unserer Kunden und ihrer Ansprechpartner zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Korrespondenz. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Aufbewahrung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.
Als Auftragsverarbeiter verarbeiten wir personenbezogene Daten, die im Verantwortungsbereich unserer Kunden liegen – etwa Daten von deren Kunden, Interessenten, Mitarbeitenden oder Followern sowie Bild- und Videomaterial, auf dem Personen erkennbar sind. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Weisung des jeweiligen Kunden und auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne bleibt in diesen Fällen unser Kunde; bitte richten Sie Anfragen zu diesen Daten unmittelbar an ihn.
Organisatorische Maßnahmen: Die Verarbeitung erfolgt nach dem Need-to-know-Prinzip. Zugriff erhalten nur Personen, die ihn zur Aufgabenerfüllung benötigen. Alle eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Einsatz von Dienstleistern: Zur Leistungserbringung setzen wir sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein, insbesondere Anbieter von Cloud-Speicher, Bearbeitungsprogrammen und Kollaborationswerkzeugen sowie freie Mitarbeitende und Partneragenturen im Bereich Produktion und Postproduktion. Diese werden vertraglich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO verpflichtet und erhalten nur die Daten, die für die jeweilige Aufgabe erforderlich sind. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Auftragsverarbeiter stellen wir Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
Speicherdauer: Für die Dauer des Projekts und darüber hinaus bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Daten, die wir im Auftrag verarbeiten, werden nach den Vorgaben der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung gelöscht oder herausgegeben.
10. Bewerbungen
Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten, Ihren Lebenslauf, Angaben zu Qualifikationen und Werdegang, Ihre Social-Media-Profile sowie freiwillige Angaben.
Zweck: Durchführung des Bewerbungsverfahrens und Auswahlentscheidung.
Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses). Soweit Sie uns freiwillig weitergehende Angaben machen, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Speicherdauer: Bei einer Absage löschen wir Ihre Unterlagen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens, sofern keine längere Aufbewahrung zur Rechtsverteidigung erforderlich ist. Mit Ihrer Einwilligung nehmen wir Sie für bis zu zwölf Monate in unseren Bewerberpool auf. Eine frühere Löschung nehmen wir auf Ihren Wunsch jederzeit vor.
11. Recruiting und Leadgenerierung für unsere Kunden
Melden Sie sich auf eine Anzeige, die wir im Namen und im Auftrag eines unserer Kunden schalten, verarbeiten wir Ihre Angaben ausschließlich als Auftragsverarbeiter für diesen Kunden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist in diesem Fall unser Kunde, dessen Name und Kontaktdaten Ihnen im Rahmen der jeweiligen Anzeige oder Kommunikation mitgeteilt werden. Ihre Betroffenenrechte machen Sie bitte unmittelbar dort geltend; wir leiten an uns gerichtete Anfragen unverzüglich weiter.
12. Terminvereinbarung über Calendly
Für die Vereinbarung von Terminen nutzen wir das Tool Calendly, bereitgestellt von Calendly LLC, 271 17th St NW, 10th Floor, Atlanta, GA 30363, USA.
uf unserer Website ist lediglich ein Link zu Calendly eingebunden. Eine Datenübertragung an Calendly findet erst statt, wenn Sie diesen Link aktiv anklicken.
Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie § 25 Abs. 1 TDDDG. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(Vor Veröffentlichung die zutreffende Variante auswählen und die andere löschen.)
Verarbeitete Daten: Name, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Termins sowie weitere freiwillige Angaben.
Zweck: Planung, Bestätigung und Durchführung des Termins.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen).
Drittlandübermittlung: Calendly kann Daten in die USA übermitteln. Grundlage sind der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, sowie ergänzend die EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
13. Weitergabe von Daten
Grundsätzlich geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Ausnahmen bestehen nur,
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soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist,
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soweit gesetzliche Verpflichtungen bestehen,
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wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben,
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soweit ein Dienstleister als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO eingebunden ist, etwa für Hosting, E-Mail, Cloud-Speicher, Terminbuchung oder Produktionsleistungen.
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken findet nicht statt.
14. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen:
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Kundendaten: für die Dauer des Vertragsverhältnisses zuzüglich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
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Allgemeine Anfragen: bis zur abschließenden Bearbeitung
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Bewerberdaten: siehe Ziffer 10
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Kontakt- und Marketingdaten: bis zum Widerspruch oder Widerruf
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Server-Logfiles: siehe Ziffer 3.2
Nach Wegfall des Zwecks werden die Daten gelöscht oder gesperrt, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
15. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben jederzeit das Recht auf
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Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
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Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
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Löschung (Art. 17 DSGVO),
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Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
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Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
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Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 35 70191 Stuttgart.
Sie können sich unabhängig davon an die Aufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes wenden.
16. Widerspruchsrecht
Wenn wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden Ihre Daten zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nach einem solchen Widerspruch werden Ihre Daten nicht mehr zu Werbezwecken verwendet.
Der Widerspruch ist formlos an die unter Ziffer 2 genannten Kontaktdaten zu richten.
17. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
18. SSL-/TLS-Verschlüsselung
Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung. Sie erkennen dies am Wechsel von „http://" zu „https://" in der Adresszeile Ihres Browsers. Bei aktiver Verschlüsselung können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
19. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen unserer Leistungen oder der Rechtslage dies erforderlich machen. Es gilt jeweils die auf dieser Seite abrufbare Fassung.
Stand: 2. September 2026
Impressum
Brachio Branding, Einzelunternehmen
Verantwortlicher: Tim Schroff
Steuernummer: 88372/19465
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Tel.: +49 157 55007150
Email: business@timschroff.de
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Standort: Buchbronnenweg 2/1 Blaustein
Brachio Branding 2025
Alle Rechte vorbehalten
Letztes Update aller Angaben: 22.9. 2026
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Brachio Branding, Inhaber Tim Schroff Stand: 1.9.2026
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Brachio Branding, Inhaber Tim Schroff, Firnhaberstraße 12, 86159 Augsburg (nachfolgend „Dienstleister") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Content-Produktions- und Social-Media-Leistungen.
(2) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuell in Textform getroffene Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese AGB und alle auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge gelten folgende Begriffe:
(1) Piece of Content (PoC): Ein einzelnes fertig produziertes und ausspielbares Content-Element (Video, Bild, Textbild, Karussell o. ä.), das für die Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken bestimmt ist.
(2) Shortform: Ein PoC in vertikalem Format mit einer Laufzeit von maximal 90 Sekunden (z. B. Reels, Shorts, TikToks) sowie Bild-, Textbild-, Ausschnitts- und Zusammenschnitt-Formate.
(3) Longform: Ein PoC in horizontalem Format mit einer Laufzeit von maximal 30 Minuten, typischerweise Vlog, Podcast-Folge oder Erklärvideo.
(4) Content Day (Drehtag): Ein gemeinsamer Produktionstag, an dem das Rohmaterial für die PoC der jeweiligen Leistungsperiode aufgenommen wird.
(5) A-Roll: Das primäre Aufnahmematerial, insbesondere die sprechende Person im Bild. A-Roll gilt nicht als Einblendung im Sinne von Absatz 6.
(6) Einblendung/Effekt: Ein gestalterisches Zusatzelement über die Grundbearbeitung hinaus, insbesondere B-Roll-Einblendungen, Zooms, Grafiken, Animationen, Motion Design.
(7) Grundbearbeitung: Die Bearbeitungsschritte Schnitt, Farbkorrektur, Untertitelung (bei Shortform), Musik- und Sounddesign. Sie ist bei jedem PoC enthalten.
(8) Komplexes Video: Ein PoC mit mehr als fünf Einblendungen/Effekten (bei YouTube-Longform: mehr als zehn) sowie Imagefilme, Reportagen und reine Animations-/Motion-Design-Produktionen.
(9) Rohmaterial: Sämtliches unbearbeitetes oder teilbearbeitetes Aufnahme-, Projekt- und Zwischenmaterial einschließlich Projektdateien.
(10) Leistungsperiode: Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den eine bestimmte Menge an PoC geschuldet ist; bei Monatsverträgen der jeweilige Kalendermonat.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt, sofern nicht anders angegeben, für 14 Tage ab Zugang.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertrags bzw. Angebots durch beide Parteien zustande. Der Unterzeichnung steht eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform (§ 126b BGB) gleich.
(3) Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere Art und Anzahl der geschuldeten PoC, Plattformen, Leistungsperiode und Vergütung – ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Dienstleister erbringt je nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen: a) Beratung zur Online-Positionierung und Markenstrategie des Kunden, b) Durchführung eines Content Days pro Leistungsperiode, c) Produktion der vereinbarten Anzahl an PoC einschließlich Grundbearbeitung, d) auf gesonderte Vereinbarung: Betreuung und Aussteuerung von Werbeanzeigen. e) Sonstige Marketingwünsche die vereinbart wurden wie Account Management oder telefonischer Vertrieb.
(2) Sämtliche PoC sind, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, als Content für soziale Medien zu verstehen. Longform-PoC sind in diesem Sinne insbesondere Vlogs, Podcasts oder Erklärvideos; Shortform-PoC insbesondere Kurzvideos, (Text-)Bilder, Ausschnitte oder Zusammenschnitte.
(3) Jeder PoC durchläuft die Grundbearbeitung nach § 2 Abs. 7 sowie die Ergänzung um Einblendungen und Effekte. Aufgrund der vereinbarten Produktionsmenge besteht ein Anspruch des Kunden auf maximal fünf Einblendungen/Effekte je Shortform bzw. zehn je YouTube-Longform. Der Dienstleister ist berechtigt, freiwillig mehr zu liefern; ein Anspruch des Kunden erwächst hieraus auch bei wiederholter Mehrleistung nicht.
(4) Komplexe Videos im Sinne des § 2 Abs. 8 sind nicht vom Standardleistungsumfang erfasst und bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Der Kunde kann jedoch – auch kurzfristig und ohne Mehrvergütung – anfragen, mehrere einfachere PoC gegen ein komplexeres Video einzutauschen. Der Dienstleister entscheidet über die Annahme einer solchen Anfrage nach billigem Ermessen; das Tauschverhältnis wird in Textform festgehalten.
(5) In gleicher Weise kann der Kunde anfragen, die vereinbarte Laufzeitobergrenze eines einzelnen PoC im Tausch gegen andere PoC zu überschreiten (Beispiel: bei einem Vertrag über drei YouTube-Videos ein einzelnes Video von 90 Minuten Länge). Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.
(6) Verträge beziehen sich auf die Plattformen Instagram (einschließlich Facebook-Automatisierung) und YouTube. Weitere Plattformen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Vertrag.
(7) Der Dienstleister stellt die konzeptionellen Ideen für den Content sowie das erforderliche Produktionsequipment. Organisatorisch aufwendige Zusatzleistungen – insbesondere die Beschaffung von Models, Komparsen, Requisiten, Drehgenehmigungen oder besonderen Locations – obliegen dem Kunden. Auf Anfrage unterstützt der Dienstleister im Rahmen seiner Möglichkeiten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
(8) Wünscht der Kunde die Verarbeitung von Material, das nicht am Content Day entstanden ist, ohne einen weiteren Content Day zu buchen, beschafft er dieses Material selbst und stellt es dem Dienstleister zur Verfügung. Solange das vereinbarte Produktionsvolumen der Leistungsperiode nicht ausgeschöpft ist, übernimmt der Dienstleister die Postproduktion dieses Materials. § 12 (Rechte Dritter, Freistellung) bleibt unberührt.
(9) Der Dienstleister schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg(insbesondere keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl an Leads, Umsatz oder Followerzahl), sofern ein solcher nicht ausdrücklich in Textform als Erfolgsziel vereinbart wurde. Reichweiten und Ausspielung hängen maßgeblich von Algorithmen, Marktumfeld und dem Verhalten des Kunden ab und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.
(10) Andere branchenähnliche Dienstleistungen/Materialien können angefragt werden und entweder inklusive oder mit extra Rechnung vom Dienstleister übernommen werden.
(11) Die lebenslängliche Consulting Klausel berechtigt den Kunden während der Zusammenarbeit zu maximal 3 Meetings (jeweils 1h) pro Monat und nach der Zusammenarbeit zu maximal einem Meeting (jeweils 1h).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Die konkreten Anforderungen werden im Onboarding definiert und in Textform festgehalten.
(2) Der Kunde benennt einen ansprechbaren Verantwortlichen mit Entscheidungsbefugnis und stellt dessen Erreichbarkeit innerhalb üblicher Geschäftszeiten sicher.
(3) Der Kunde ist für die Veröffentlichung der gelieferten PoC sowie für den daran anschließenden Vertrieb selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, verschieben die Leistungserbringung entsprechend. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Vergütungsminderung entsteht hieraus nicht. Dem Dienstleister entstehende Mehraufwände kann er gesondert nach Aufwand in Rechnung stellen; er weist den Kunden vor Entstehen solcher Kosten in Textform darauf hin.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm veranlassten Veröffentlichungen rechtskonform vorzunehmen, insbesondere Werbekennzeichnungspflichten, wettbewerbs-, marken- und presserechtliche Vorgaben sowie die Richtlinien der jeweiligen Plattform einzuhalten.
§ 6 Termine, Content Day, Terminverschiebung und -ausfall
(1) Der Content Day kann nach Absprache wenige Tage vor Beginn, zu Beginn oder im Laufe der jeweiligen Leistungsperiode stattfinden. Ein späterer Content Day verschiebt lediglich den Zeitpunkt der Content-Auslieferung nach § 7; die übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt.
(2) Termine, die in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) vereinbart wurden, sind verbindlich. Sie können auf Anfrage einmalig verschoben werden, sofern der Dienstleister einen Ersatztermin anbieten kann. Für die Verschiebung ist eine Anfrage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich.
(3) Kann der Dienstleister keinen Ersatztermin anbieten und erscheint der Kunde nicht, so entfällt der Termin. Erscheint der Kunde zu einem verbindlich vereinbarten Termin nicht oder sagt er ihn ab, nachdem der Dienstleister die Anreise bereits angetreten hat oder vor Ort ist, entfällt der Termin ersatzlos. Die vereinbarte Vergütung bleibt in beiden Fällen in voller Höhe geschuldet (§ 615 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Anspruch entsprechend.
(4) Muss der Dienstleister einen vereinbarten Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, bietet er dem Kunden unverzüglich mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der laufenden oder der folgenden Leistungsperiode an. Kommt ein Ersatztermin aus Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat, nicht zustande, erstattet er die auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Vergütung anteilig zurück oder rechnet sie auf die Folgeperiode an; die Wahl trifft der Kunde.
(5) Reise- und Verpflegungskosten des Dienstleisters sind bis zu einer einfachen Entfernung von 200 km ab dem Sitz des Dienstleisters in der vereinbarten Vergütung enthalten. Darüber hinausgehende Anfahrten, Übernachtungen sowie Dreharbeiten außerhalb dieses Radius werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
§ 7 Leistungszeit, Lieferung und Veröffentlichung
(1) Die am Content Day aufgenommenen Inhalte werden im Laufe der aktiven Leistungsperiode in unregelmäßigen Abständen fertiggestellt und – soweit die Veröffentlichung zum Leistungsumfang gehört – online gestellt. Feste taggenaue Deadlines für einzelne PoC bestehen nicht; maßgeblich sind die vereinbarte Leistungsperiode sowie etwaige Zusatznotizen im Vertrag.
(2) Bei einmaligen Dienstleistungen besteht, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine taggenaue Deadline; die Leistung wird zu einem sachlich sinnvollen Zeitpunkt erbracht.
(3) Die Fertigstellung sämtlicher Inhalte einer Leistungsperiode erfolgt spätestens bis zum Ende des auf die Leistungsperiode folgenden Kalendermonats (Endtermin).
(4) Wird der Endtermin nach Absatz 3 aus Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat, überschritten, oder wurde am Content Day nicht genügend Material für die geschuldete Menge an PoC aufgenommen, kann der Kunde dem Dienstleister eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde hinsichtlich der nicht erbrachten Leistung vom Vertrag zurücktreten und Rückerstattung des hierauf entfallenden Vergütungsanteils verlangen. Dieses Recht ist bis zum Ende des zweiten auf die Leistungsperiode folgenden Kalendermonats geltend zu machen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(5) Liefert der Dienstleister in einer Leistungsperiode weniger als vereinbart, wird die Differenz in der folgenden Leistungsperiode nachgearbeitet. Liefert er mehr als vereinbart, kann er die Mehrleistung auf die folgende Leistungsperiode anrechnen. Bei einmaligen Projekten wird eine Unterlieferung anteilig vergütet bzw. erstattet.
§ 8 Abnahme und Revisionen
(1) Der Dienstleister stellt die fertiggestellten PoC dem Kunden zum Upload bzw. zur Abnahme bereit und weist ihn hierbei in Textform auf die Frist nach Absatz 2 und deren Rechtsfolge hin.
(2) Der Kunde hat nach Bereitstellung eines PoC sieben Kalendertage Zeit, gestalterische (ästhetische) Änderungswünsche geltend zu machen. Macht er innerhalb dieser Frist keine Änderungswünsche geltend, gilt der PoC als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde den PoC veröffentlicht oder anderweitig in Gebrauch nimmt.
(3) Je PoC sind bis zu zwei gestalterische Revisionen in der Vergütung enthalten. Weitere Revisionen werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich unentgeltlich zugesagt werden.
(4) Objektive bzw. technische Mängel (z. B. Bild- oder Tonfehler, fehlerhafte Untertitel, Renderfehler, Ruckler) werden ohne zahlenmäßige Begrenzung kostenfrei behoben. Der Kunde ist gehalten, solche Mängel innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung des betreffenden PoC zu rügen, damit die Behebung im laufenden Produktionsprozess erfolgen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unabhängig hiervon nach Maßgabe von § 13 bestehen.
(5) Änderungswünsche sind in Textform, gebündelt und mit konkreter Beschreibung der gewünschten Anpassung mitzuteilen.
§ 9 Vergütung, Zahlung, Verzug
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Angebot und richtet sich nach der vereinbarten Quantität der Leistungen.
(2) Der Dienstleister ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der jeweiligen Leistungsperiode, bei monatlichen Verträgen zu Monatsbeginn.
(4) Die Zahlungsfrist beträgt sieben Tage ab Rechnungsdatum. Zulässige Zahlungsmittel sind Banküberweisung und PayPal. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten; etwaige Gebühren des gewählten Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde.
(5) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Dienstleister ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Ist eine Rechnung 21 Tage nach Rechnungsstellung nicht vollständig beglichen, ist der Dienstleister nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von fünf Tagen berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen (Leistungsstopp). Die vereinbarte Vergütung bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit geschuldet. Die Leistungsfristen nach § 7 verlängern sich um die Dauer des Leistungsstopps.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Vertragslaufzeit, Pausierung und Kündigung
(1) Verträge gelten für die vereinbarte Leistungsperiode bzw. für die vereinbarte einmalige Dienstleistung. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(2) Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich durch erneute Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB). Der Dienstleister ist berechtigt, für Folgezeiträume geänderte Preise anzubieten.
(3) Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn der Dienstleister ihr in Textform zustimmt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 314, 626, 648a BGB) bleibt unberührt und kann nicht ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister liegt insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug des Kunden, bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten oder wenn der Kunde vom Dienstleister Inhalte verlangt, die gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien verstoßen.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet; der Dienstleister muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 S. 2 BGB entsprechend).
(6) Pausierung: Nach vorheriger Absprache in Textform kann eine einzelne Leistungsperiode ausgesetzt und an das Ende der Zusammenarbeit angehängt werden. Die Gesamtzahl der gebuchten Perioden bleibt unverändert. Die Vergütung für die ausgesetzte Periode wird weiterhin zum ursprünglichen Termin fällig. Ein Anspruch auf Pausierung besteht nicht; sie steht im Ermessen des Dienstleisters.
(7) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an den für ihn erstellten und abgenommenen PoC ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken und Websites des Kunden, die öffentliche Zugänglichmachung, die Vervielfältigung sowie die Nutzung zu Werbezwecken einschließlich bezahlter Anzeigen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung der Inhalte nur widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Dienstleister die Nutzungserlaubnis nach vorheriger Fristsetzung in Textform widerrufen.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien besteht nicht. Der Dienstleister ist zur Aufbewahrung des Rohmaterials über einen Zeitraum von 4 Monaten hinaus nach Ende der jeweiligen Leistungsperiode nicht verpflichtet; eine darüber hinausgehende Archivierung oder eine Herausgabe des Rohmaterials kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der gelieferten Inhalte durch den Kunden oder Dritte ist zulässig, soweit hierdurch nicht der Eindruck entsteht, die bearbeitete Fassung stamme vom Dienstleister, und soweit Rechte Dritter (z. B. Musiklizenzen) nicht verletzt werden.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte auf ein Unternehmen zu übertragen, das seine Geschäftstätigkeit fortführt (Rechtsnachfolge). Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der Zustimmung des Dienstleisters in Textform.
(6) Der Dienstleister ist berechtigt, die erstellten Inhalte sowie Namen und Logo des Kunden als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann dieser Nutzung aus sachlichem Grund jederzeit in Textform widersprechen; der Dienstleister entfernt die betreffenden Inhalte dann innerhalb angemessener Frist, soweit dies zumutbar möglich ist.
§ 12 Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Bilder, Videos, Musik, Texte, Produkte, Marken) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle in den Aufnahmen erkennbaren Personen (insbesondere Mitarbeiter, Kunden, Gäste, Dritte) in die Aufnahme und Veröffentlichung wirksam eingewilligt haben (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO). Er dokumentiert diese Einwilligungen und legt sie dem Dienstleister auf Anforderung vor.
(3) Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Absatz 1 oder Absatz 2 oder aufgrund von Inhalten, die auf Vorgaben des Kunden zurückgehen, gegen den Dienstleister geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Dienstleister informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
(4) Der Dienstleister verwendet für die Vertonung ausschließlich Musik und Sounds, für die entsprechende Lizenzen vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Inhalte nur im lizenzierten Umfang zu nutzen; Einschränkungen einzelner Lizenzen teilt der Dienstleister auf Anfrage mit. Verlangt der Kunde die Verwendung bestimmter, nicht vom Dienstleister lizenzierter Musik, trägt er die Verantwortung und die Kosten der Lizenzierung; Absatz 3 gilt entsprechend.
(5) Für Inhalte, die der Kunde oder Dritte selbst erstellt haben und für die der Dienstleister lediglich Material zur Verfügung stellt, sowie für vom Kunden hochgeladene Inhalte, die der Dienstleister nicht erstellt hat, übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung.
§ 13 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme des jeweiligen PoC. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Geschmackliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Vorgaben oder Materialien des Kunden beruhen, stellen keinen Mangel dar. Ebenso wenig stellt das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (§ 4 Abs. 9) einen Mangel dar.
§ 14 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe von 100% der im betreffenden Vertragsjahr vereinbarten Nettovergütung.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für: a) Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlleistungen von Ressourcen, die vom Kunden oder von Dritten beizustellen sind, b) Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, Löschungen oder Richtlinienentscheidungen von Plattformbetreibern, c) das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (§ 4 Abs. 9), d) Inhalte, die der Kunde oder Dritte erstellt oder veröffentlicht haben.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§ 15 Werbebudget und Werbekonten
(1) Ein Werbebudget wird vom Dienstleister nicht zur Verfügung gestellt. Der Dienstleister übernimmt auf gesonderte Vereinbarung ausschließlich die Verwaltung und Aussteuerung des vom Kunden bereitgestellten Budgets.
(2) Die Werbekonten (z. B. Meta Business Manager) werden auf den Namen und für Rechnung des Kunden geführt; der Kunde ist Vertragspartner des jeweiligen Plattformbetreibers und trägt die Werbekosten unmittelbar.
(3) Der Kunde räumt dem Dienstleister die für die Betreuung erforderlichen Zugriffsrechte ein und widerruft sie nach Vertragsende. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, in Vorleistung für Werbekosten zu treten.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies umfasst ausdrücklich auch Strategien, Konzepte, Preisgestaltung und Arbeitsweisen des Dienstleisters.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letztgenannten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sind zeitlich unbegrenzt geschützt.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der DSGVO und des BDSG. Alle Informationen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen verwendet.
(2) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Veröffentlichungen sowie für die Information der abgebildeten Personen verantwortlich.
(3) Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere bei der Betreuung von Social-Media- und Werbekonten des Kunden – schließen die Parteien die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese geht in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor.
§ 18 Einsatz Dritter
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (insbesondere Freelancer oder Partneragenturen) einzusetzen. Er verpflichtet diese zur Einhaltung derselben Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards, die er gegenüber dem Kunden schuldet.
(2) Der Dienstleister bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter des Dienstleisters, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben oder unmittelbar zu beauftragen, ohne dass der Dienstleister in Textform zustimmt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR vereinbart; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Auf allgemeine Stellenausschreibungen findet diese Regelung keine Anwendung.
§ 19 Externe Tools und Plattformen
(1) Zur Leistungserbringung können externe Tools, Software und Plattformen eingesetzt werden.
(2) Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen solcher externen Dienste haftet der Dienstleister nur nach Maßgabe von § 14. Führen solche Ausfälle zu Verzögerungen, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
§ 20 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Dienstleister die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Streik, behördliche Anordnungen, längerfristige Ausfälle der Kommunikationsnetze, unverschuldete Erkrankung des Dienstleisters), befreien ihn für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 21 Textform, Kommunikation und Vertragsänderungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle nach diesen AGB erforderlichen Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail oder Messenger.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass die Kommunikation über den Messenger-Dienst WhatsApp die Textform wahrt. Erklärungen des Dienstleisters über diesen Kanal sind verbindlich, sofern sie von Tim Schroff abgegeben werden (insbesondere Zustimmungen zu Terminen, Sonderregelungen und Anfragen). Erklärungen des Kunden über diesen Kanal sind verbindlich, sofern sie von einer nach § 5 Abs. 2 benannten Person abgegeben werden.
(3) Auf Verlangen einer Partei ist eine über WhatsApp getroffene Vereinbarung zusätzlich per E-Mail zu bestätigen.
§ 22 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Dienstleisters, soweit sich aus der Natur der Leistung (z. B. Content Day beim Kunden) nichts anderes ergibt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 24 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

